Zinssätze im Steuerbezug
Vergütungszins
2017: 0.1 %
2016: 0.1 %
2015: 0.5 %
2014: 0.5 %
Verzugszins
2017: 5.1 %
2016: 5.1 %
2015: 5.5 %
2014: 5.0 %
Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Vorauszahlungszins honoriert. Zudem wird auch für Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, ein Vergütungszins gutgeschrieben. Der Vorauszahlungszins wird per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben.
Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Finanzen | 062 867 60 43 | finanzen@woelflinswil.ch |