Baugesuch – öffentliche Auflage
Bauherrschaft: Sarina und Severin Böller, Boden 520, 5063 Wölflinswil
Projektverfasser: Architekturbüro Böller, Grabmatt 552, 5063 Wölflinswil
Bauprojekt: Abbruch Gebäude, Ersatzneubau EFH mit Garage
Ortslage: Parzelle 78, Gebäude 35 und 36, Chillerai, Dorfkernzone
Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 14.03.2025 bis 14.04.2025 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.