Kopfzeile

Inhalt

Mitteilungen vom Regionalen Steueramt Frick - Steuererklärung 2024

4. Februar 2025
Der Versand der Steuererklärungen 2024 ist erfolgt. Seit dem 29. Januar ist es möglich, das Programm EasyTax zu installieren, damit Sie die Steuererklärung 2024 elektronisch ausfüllen und auch einreichen können. Nur die elektronisch ausgefüllten und übermittelten Steuererklärungen müssen nicht mehr unterschrieben werden. Sollten Sie nicht alle Belege elektronisch übermitteln, müssen die restlichen Belege im Steuererklärungsbogen dem Steueramt eingereicht werden. Ausgedruckte Steuererklärungen müssen noch immer unterschrieben werden.

Die Steuererklärung sollte bis 31. März 2025 bei uns eintreffen. Wenn Sie die Steuererklärung persönlich im Gemeindehaus vorbeibringen, benützen Sie bitte den Briefkasten vor dem Eingang.

Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern

Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung (Bank/Post) direkt ausbezahlt. Wir bitten alle Pflichtigen, welche noch keine Kontoverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachzuholen. Bitten prüfen Sie unbedingt, ob die angegebene Kontoverbindung immer noch korrekt ist.

Fristerstreckungen

Unter www.ag.ch/steuern (Rubrik Natürliche Personen) können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche 'Code' benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Eine Fristerstreckung per Telefon ist ebenfalls möglich.

Für Jugendliche: Info über Steuern

Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!

Mahngebühren

Wir erinnern Sie daran, dass der Grosse Rat Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen seit 1.1.2019 eingeführt hat. Für die erste Mahnung fällt eine Gebühr zur Einreichung der Steuererklärung von CHF 35 an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr CHF 50. Eine Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuerausstände wird mit CHF 35 in Rechnung gestellt. Sollte es gar zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen kommen, werden CHF 100 fällig.

Fristverlängerungen sind gratis. Bitte reichen Sie diese frühzeitig ein. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist diese zu bezahlen. Gesuche um Zahlungsaufschub sind direkt an die Abteilung Finanzen Ihrer Wohngemeinde zu richten.

Regionales Steueramt Frick