Kopfzeile

Inhalt

Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsdauer 2022/2025; Nachnominationsfrist

9. Januar 2025

Da für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Wölflinswil zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei bis am 14.01.2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage www.woelflinswil.ch bezogen werden.

Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission wurde folgende Kandidatin angemeldet:

Borer-Reimann Eva Maria, 1989, Wölflinswil AG, Oeligass 80, parteilos

Der eingereichte Wahlvorschlag kann von den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Wahlbüro Wölflinswil